+++ Wir erheben für das erste Jahr lediglich den halben Grundbeitrag, eine Aufnahmegebühr haben wir nicht! +++
Einfach das Antragsformular herunterladen und ausfüllen. Das ausgefüllte Formular per Mail an kassenwart@tv-ruppertshain.de senden, per Post an unsere Vereinsadresse (Am Sportplatz 1, 65779 Kelkheim) schicken oder einfach in den Briefkasten auf der Anlage einwerfen.
Bei einem persönlichen Gespräch können wir gerne Näheres zur Mitgliedschaft besprechen!
Grundbeitrag.
Familien, Erwachsene, Jugend
Die Förderung von Tennis als Familiensport liegt uns am Herzen!
Der Grundbeitrag wird anhand des Alters und der Familienzugehörigkeit ermittelt. Details kannst Du unten in der Tabelle ablesen.
Je mehr von Deiner Familie mitmachen, desto günstiger wird der Beitrag.
Formular ausfüllen und sofort spielen!
Arbeitseinsatz.
5h / Jahr für alle über 18
Wir sind ein Verein und erledigen die notwendigen Arbeiten am liebsten selbst.
Wenn Du auf der Anlage, bei Festen und Veranstaltungen mit anpackst, in Vorstand oder Mannschaft ein Amt übernehmen möchtest, dann bist Du bei uns goldrichtig!
Du übernimmst
5 Arbeitsstunden pro Jahr und hast in dieser Säule keinen Extra Beitrag.
Wenn Du es einmal nicht schaffst, so lassen wir Deinen "Anteil" extern durchführen und Du zahlst einen Betrag pro Arbeitsstunde.
Beitragsgruppe | Beitrag Eintrittsjahr | Beitrag Folgejahre | Arbeitsstd. à 20€ |
---|---|---|---|
1. Mitglied | 100€ | 200€ | 5h |
2. Mitglied (Partner) | 80€ | 160€ | 5h |
Familien (2 Aktive & Kinder) | 210€ | 420€ | 5h pro Mitglied über 18 |
Alleinerziehende (1 Aktiv & Kinder) | 105€ | 210€ | 5h pro Mitglied über 18 |
Kinder mit Elternmitgliedschaft | 20€ | 40€ | 5h pro Mitglied über 18 |
Kinder ohne Elternmitgliedschaft | 45€ | 90€ | 5h pro Mitglied über 18 |
Passive Mitglieder | 25€ | 50€ | keine Arbeitsstunden |
* ab dem 01.01.2023 beträgt der Satz für nicht geleistete Arbeitsstunden 20,00 €
Anhand der Beitragsordnung wählen wir automatisch bei Eintritt von mehreren Mitgliedern die jeweils günstigsten Beitragsgruppen aus!
Rechenbeispiele:
Das "Kleingedruckte":
Mitglieder unter 25 gelten als Jugendliche, solange sie sich in Ausbildung befinden (ab 18 Nachweis vorlegen). Ab dem 18. Lebensjahr sind auch Jugendliche verpflichtet Arbeitseinsätze zu leisten.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Sonderumlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden. Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
Jedes aktive Mitglied muss pro Jahr 5 Arbeitsstunden zur Pflege der vereinseigenen Anlagen oder im Rahmen von Veranstaltungen leisten. Dies gilt nicht für Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre, Ehrenmitglieder, Kassenprüfer und Mitglieder des Vorstands. Nicht abgeleistete Stunden werden mit je 20,00 € berechnet. Bei Familienmitgliedschaften können Arbeitsstunden innerhalb der Familienmitglieder übertragen werden. Darüber hinaus sind Arbeitsstunden nicht übertragbar. Bitte beachten Sie die zum Download bereitgestellten Dokumente.